Schutzgebühr für erfolgreiche Vermittlungen
Für die Vermittlung unsere Hunde erheben wir eine Schutzgebühr
Diese Schutzgebühren sind gestaffelt und vereinheitlicht, obwohl für die einzelnen Hunde – je nach Gesundheitszustand – unterschiedlichste Kosten entstehen.
Für Schutzgebühren können wir grundsätzlich keine Spendenbescheinigungen ausstellen, weil diese mit einer Gegenleistung verbunden sind. Reine Spenden sind nur die Gelder, die ohne eine Gegenleistung erbracht werden. Nachfolgend nun einige Beispiele für Kosten, die wir über die Einnahme von Schutzgebühren, Spenden und Mitgliedsbeiträgen abdecken müssen.
Kostenabdeckung
- Impfungen
- Chip
- Ausweise und Ausreisepapiere
- Kastrationen
- Bluttest auf Mittelmeerkrankheiten
- allgemeine tierärztliche Versorgung bis hin zu schweren Operationen
- Futter
- Transportkosten
- und vieles mehr
Die meisten Hunde müssen bei Aufnahme zunächst medizinisch versorgt werden. Besonders bei ehemaligen Straßenhunden ist die Anzahl derer groß, die bereits mit Ohrenentzündungen, schlechten Zähnen oder auch akuten Verletzungen zu uns kommen und zunächst einmal ausgiebig behandelt werden müssen. Alle Hunde (außer Welpen) erhalten nach Einreise in Deutschland einen Bluttest auf die so genannten Mittelmeerkrankheiten Leishmaniose, Ehrlichiose, Babesiose, Filarien und Hepatozoonose.
Sie werden gegen Flöhe und andere Parasiten behandelt und anschließend geimpft und gechipt. Die Ausreisepapiere inkl. dem Gesundheitszeugnis werden über einen Amtstierarzt auf Sardinien ausgestellt. All dies verursacht also Kosten, die im Einzelfall die Höhe der Schutzgebühren weit überschreiten und die wir nur durch zusätzliche Spenden abdecken können.
Die Schutzgebühr beträgt 495 Euro. Hunde ab acht Jahren und Handicap Hunde nach Absprache. Alle Schutzgebühren verstehen sich inklusive Transport von Sardinien nach Deutschland. Diese Kosten sind bei Übernahme des Hundes fällig.