Spenden für das Kastrationsprojekt
Wie werden die Gelder eingesetzt und wie wird abgerechnet
Seit Juli 2012 läuft unser Kastrationsprojekt und wir haben mit Ihrer Hilfe und Unterstützung viel Tierelend abwenden können. Die Ergebnisse unserer Kastrationen werden Ihnen immer auf der Homepage präsentiert. Wir möchten Ihnen mit diesem Beitrag erklären, wie die Finanzierung der Kastrationen abläuft, welche Maschinerie sich im Hintergrund in Bewegung setzt und auch, wie die rechtlichen Voraussetzungen auf Sardinien hierzu aussehen.
Das Kastrationsprojekt kann nur in Zusammenarbeit mit Tierärzten passieren, die auch liquidieren können, eine eigene Praxis besitzen oder aber die Praxisräume anderer Tierärzte nutzen. Es gibt Tierheime auf Sardinien, die eine Praxis unterhalten. Diese unterstehen aber meistens der A.S.L. (Azienda Sanitaria Locale), die gleichzusetzen ist mit den deutschen Gesundheitsämtern und hier werden nur die Hunde, die auch Tierheiminsassen sind, von den Tierärzten der A.S.L. kostenfrei kastriert. Aber nur die Hunde, die im Tierheim aufgenommen sind, keine Hunde, die einen Besitzer haben.
Die Tierärzte unterliegen den Bestimmungen der Tierärztekammer (ordine dei veterinari) und sind an deren Gebührenordnung gebunden. Hier ist das Maximum und das Minimum der Gebühren festgeschrieben. Eine Kastration zu Dumpingpreisen wird sofort von der A.S.L. oder von Berufskollegen mit einer Anzeige gerügt.
Die Finanzierung bei unseren Kastrationen verläuft wie folgt: Ein Streuner wird gefunden und von unserem niedergelassenen Tierarzt kastriert. Dieser stellt an unseren Verein eine Rechnung über die Kastrationskosten für diesen Streuner und zwar in der vollen üblichen Höhe, die die Gebührenordnung vorschreibt. Der einzige Unterschied zu deutschen Tierärzten bei der Liquidation ist bei sardischen Tierärzten, dass sich die Kosten für eine Kastration nach der Größe des Hundes richten, also kleiner Hund, mittlerer Hund, großer Hund (Begründung: kleiner Hund = weniger Nahtmaterial und weniger Anästhesie etc.).
Unser Verein begleicht dann die Rechnung des Tierarztes in voller Höhe von Ihren Spendengeldern. Das ist das Procedere bei Streunern. Bei Hunden mit Besitzern, die bedürftig sind und sich eine Kastration sonst nicht leisten können wird ein Betrag von dem Besitzer an den Tierarzt gezahlt und der Differenzbetrag der Kastrationskosten wird wiederum vom Tierarzt unserem Verein in Rechnung gestellt und aus den Spendengeldern bezahlt.
Wir hoffen, Ihnen einen detaillierten und klaren Einblick in die Verwendung Ihrer Spendengelder gegeben zu haben und bitten Sie auch weiterhin uns zu unterstützen, damit wir mit Ihrer Hilfe den Tieren helfen können.